BeratungsDienste
Der Beratungsdienst für Baubetrieb verfolgt die Unterstützung und Beratung von Bauherrn und Bauunternehmen. Der Leistungsumfang erstreckt sich von der bauherrnseitigen Nachtragsprüfung und -abwehr bis zu baubetrieblichen Sachverständigengutachten für Bauunternehmen und Schiedsgutachten zur angemessenen Werklohnvergütung:
- Baubetriebliche Sachverständigengutachten und Expertisen
- Schiedsgerichtsverfahren
- Schlichtungsverfahren
Mit der Beratung sind vertiefende Kenntnisse im Bauvertragsrecht, in der Bauablaufplanung und in der Kalkulation von Baupreisen verbunden. Die sachverständige Unterstützung im Nachtragsmanagement kommt dabei auftragnehmerseitig zur Sicherung von berechtigten Ansprüchen der Bauunternehmen bzw. auftraggeberseitig zur Zurückweisung von unberechtigten Ansprüchen zum Einsatz.
Die Vorteile und Nutzen der Kunden liegen auf der Hand. Bei baubetrieblichen und bauvertraglichen Problemen erfolgt eine sachverständige Beratung des Kunden zur Entwicklung geeigneter Lösungsstrategien und -ansätze. Dieses schafft eigene personelle Freiräume für das tägliche operative Geschäft und dient im Ergebnis der wirtschaftlichen Ertragssituation des Kunden.
Im Zuge einer Unterstützung von Bauunternehmen ist hiermit das Erkennen von berechtigten Ansprüchen (Analyse der vertraglich geschuldeten Leistung), das Sichern jener Ansprüche (vertragsrelevanter Schriftverkehr), das Aufstellen, Verfolgen und Durchsetzen von Nachtragsforderungen verbunden.
Dienstleistungen für Bauunternehmen:
- Unterstützung und baubetriebliche Beratung beim Nachtragsmanagement
- Analyse der vertraglich geschuldeten Leistung (Bau-SOLL)
- Unterstützung beim vertragsrelevanten Schriftverkehr
- Beratung und Entwicklung baubetrieblicher Lösungsansätze
- Ermittlung störungsbedingter Ansprüche auf Bauzeitverlängerung bzw. Fristerstreckung
- Preis- und Kostenermittlungen
- Verfolgung von Nachtragsforderungen
- Verhandlungen zur Durchsetzung der vorgetragenen Ansprüche
- Dokumentation und Beweissicherung
- Gemeinkostenbilanzierungen
Bei der Unterstützung von Bauherrn liegt deren Nutzen zunächst in einer vorherigen Risikoanalyse bei der Aufstellung der bauvertraglichen Unterlagen und im Konfliktfall in der sachverständigen Bewertung und auch Moderation bei Verhandlungen strittiger Forderungen. Das bauherrenseitige Nachtragsmanagement stellt dabei eine Ergänzung der Bauoberleitung und des Projektmanagements durch einen Sachverständigen für Baubetrieb dar.
Bauherrenbetreuung:
- Angebotsprüfung
- Technische Vertragsgestaltung
- Unterstützung und Beratung in allen baubetrieblichen Sonderfragen
- Prüfung der vertraglichen Anspruchsgrundlagen
- Nachtragsprüfungen dem Grunde nach (Bau-SOLL, Termine etc.)
- Nachtragsprüfungen der Höhe nach (Kalkulationen)
- Sachverständige Bewertung von Störungssachverhalten
- Terminbilanzierungen
- Unterstützung beim vertragsrelevanten Schriftverkehr
- Prüfung von Behinderungsanzeigen, Mehrkosten- und Bedenkenanzeigen sowie Abmahnungen
- Moderation und Verhandlung strittiger Forderungen
- Vergabeempfehlungen